Pressemitteilungen
27.01.2010, 13:18 Uhr
Unhaltbarer Umgang mit Schulhelfern und betroffenen Kindern
Der 8. Verstößebericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung deckt die derzeit unzumutbare Situation von Schulhelfern und behinderten Kindern auf.

Der Haushaltsexperte der CDU-Fraktion, Matthias Brauner, erklärt anlässlich der Veröffentlichung des 8. Verstößeberichts für den Zeitraum 1. Juni 2008 bis 31. August 2009 des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung:

„In dem jetzt veröffentlichten Bericht wird die aktuelle prekäre Situation der Schulhelfererneut deutlich: Die unzureichende Bewilligung von Schulhelferstunden für schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler wird als ´Dauer-Baustelle´ bezeichnet, die dringend beseitigt werden müsse. Diesen Zustand beklagt die CDU-Fraktion schon seit mehreren Jahren. Da hilft es auch nicht, dass der Senat für den kommenden Doppelhaushalt den bisherigen Betrag von rund 5,225 Millionen Euro auf 8 Millionen aufgestockt hat, wenn doch der jährliche Bedarf bei 9,5 Millionen Euro liegt. Und schlimmer noch: Die 8 Millionensind gedeckelt, können also nicht an einen steigenden Bedarf, der bereits jetzt absehbar ist, angepasst werden. Deshalb werden viel zu viele Kinder von ihrem Anrecht auf Förderung und Unterstützung vom Senat ausgeschlossen.

Es ist deshalb wichtig, die Arbeit des Runden Tisches unter Beteiligung der betroffenen Eltern von autistischen Kindern (Netzwerk Förderkinder) schnellstens abzuschließen, damit der Bildungssenator Zöllner noch vor Ende seiner Berichtsauflage (Drs 16/2850) am 31. März 2010 ausreichende Nachbewilligungen veranlassen kann.

Zukünftig müssen die Bewilligungsverfahren transparenter gestaltet werden und einheitliche Bewilligungskriterien für ganz Berlin festgelegt werden können. Eine große Erleichterung für die Betroffenen wäre auch, wenn in besonderen Fällen eine mehrjährige Bewilligung für den Schulhelfereinsatz ermöglicht werden könnte. Das würde sowohl den Antragsstellern als auch den Bezirken viel Arbeit abnehmen. Wir fordern einen jährlichen Bericht zum aktuellen Stand der Bewilligungen und Nicht-Bewilligungen, sowie deren Begründungen und eine Übersicht über die eingereichten Klagen bei den Jugendämtern.“

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