SPD-Fehler darf nicht zum Spandauer Millionengrab werden
Das Versäumnis in dem von der SPD-Finanzstadträtin Daniela Kleineidam geführten Ressort im Bezirksamt Spandau, welches zu einem finanziellen Schaden für den Bezirk in Höhe 3,5 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr geführt hat, beschäftigte am Montag auch den Kreisvorstand der CDU Spandau.
Arndt Meißner, Vorsitzender der CDU-Fraktion Spandau:
„Wir sind entsetzt über den finanziellen Schaden. In Zeiten, in denen schon 70.000 Euro fehlen, um Jugendeinrichtungen oder Bibliotheken weiter betreiben zu können, ist der Verlust von 3,5 Millionen Euro ein herber Rückschlag für den Bezirk und die Anstrengungen, Spandau liebens- und lebenswert zu gestalten. Mit dem Geld hätten beispielsweise auch dringend notwendige Sanierungsmaßnamen von Schulen, Turnhallen und anderen Sportstätten, Projekte im Rahmen der Stadtentwicklung, aber auch Straßensanierungsmaßnahmen finanziert werden können.
Ein solcher Fehler darf sich nicht wiederholen! Wir fordern die Finanzstadträtin daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass derartige Verfahrensfehler künftig strukturell ausgeschlossen werden können, z.B. indem das überall praktizierte Vier-Augen-Prinzip u.a. auch in der Anlagenbuchhaltung eingeführt wird.“
Der Kreisvorstand kam einstimmig überein, alle zur Verfügung stehenden Wege zur Regulierung des finanziellen Schadens zu nutzen. U.a. wurden der Kreisvorsitzende Kai Wegner und die Spandauer CDU-Abgeordneten Matthias Brauner, Heiko Melzer und Peter Trapp beauftragt, sich mit einem entsprechenden Brief an Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum zu wenden.
Kai Wegner, Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU Spandau:
„Für uns ist es selbstverständlich, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Folgen des Fehlers der SPD-Stadträtin im Interesse des Bezirks und der Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich gehalten werden. Zur Fehlerkorrektur ist neben der Stadträtin aber auch insbesondere die Spandauer SPD insgesamt mitsamt ihren Abgeordneten und Stadträten gefordert. Sie sind in einer besonderen Verantwortung, beim SPD-geführten Berliner Senat und in der eigenen Abgeordnetenhausfraktion Schadensbegrenzung zu betreiben, in dem sämtliche Möglichkeiten der Wiedergutmachung des finanziellen Schadens für den Bezirk in Betracht gezogen werden. Den SPD-geführten Senat können wir nur bitten, im Sinne der Spandauerinnen und Spandauer zu entscheiden.“
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